Zwei Kinder umarmen einen Mann. Sie sehen traurig aus.

Wie funktioniert Besuchsbegleitung?

Besuchsbegleitungen werden oftmals gerichtlich angeordnet, und ermöglicht minderjährigen Kindern, trotz Trennung, regelmäßigen Kontakt zu dem besuchsberechtigten Elternteil zu haben.

Aufgrund unterschiedlicher Gründe darf der besuchsberechtigte Elternteil - oftmals handelt es sich dabei um Väter - nur in Begleitung einer fachlich dazu qualifizierten, neutralen Person das eigene Kind sehen.

Alexandra Raninger nimmt unter anderem Besuchsbegleitungen vor. Sie erklärt: „Der betroffene Elternteil muss sich proaktiv um diese Form der Kontaktmöglichkeit kümmern. Das Gericht prüft dann den Fall und legt zum Beispiel fest, dass der Vater das Kind etwa alle zwei Wochen für zwei Stunden sehen darf.“

Davor wird mit allen Parteien – Mutter, Vater und Kindern – ein Erstgespräch geführt. Die Treffen selbst finden dann in eigenen, neutralen Räumlichkeiten statt. „Die Herausforderung dabei ist, das Vertrauen der Kinder zu gewinnen, die bis zum 14. Lebensjahr oft auch gegen ihren Willen an solchen Treffen teilnehmen müssen.“

Die Elternteile oder Großeltern selbst würden sich dann bei begleiteten Terminen laut der Beraterin häufig sehr gut benehmen, da sie wissen, dass die Besuchsbegleiterin einen Bericht verfassen muss. Oft ist es nach einigen Terminen möglich, die Kinder auch allein zu treffen.

„Leider kommen aber einige Begleitungen zu uns zurück, da es erneut zu Vorfällen kommt“, bedauert Raninger. Sie plädiert an alle Eltern zu lernen, ein Leben lang gemeinsam Eltern zu sein und den jeweiligen Streit nicht auf dem Rücken ihrer Kinder auszutragen.

Besuchsbegleitungen sind auch mit Kosten verbunden, diese können zum Beispiel für eine Stunde 45€ betragen, dazu können gegebenenfalls noch Fahrtkosten kommen.

Die Kostenübernahme muss vor Beginn der Besuchsbegleitung abgeklärt werden. Einkommensschwache Familien können sich an eine durch das Sozialministerium geförderte Beratungsstelle wenden, welche daraufhin die Kosten übernehmen kann. Nähere Informationen können den am Ende stehenden Link entnommen werden.  

Wer eine Besuchsbegleitung benötigt und dazu Hilfe und Beratung sucht, kann sich zu einem kostenfreien Gespräch an eine entsprechende österreichische Familienberatungsstelle wenden.

Unsere Interviewpartnerin

Mag.a Alexandra Raninger ist studierte Juristin, diplomierte Mediatorin, sowie diplomierte Lebens- und Sozialberaterin. Neben Ihrer Beratungstätigkeit ist sie auch Geschäftsführerin bei Nora – Beratung für Frauen und Familien.

NORA Beratung für Frauen und Familien
Schlosshof 6/2
5310 Mondsee
Webseite der Familienberatungsstelle Nora

Webseite Sozialministerium zum Thema Besuchsbegleitung

Das Interview wurde im September 2021 geführt.

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