Barrierefreiheitserklärung

Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Bundeskanzleramt ist bemüht, seine Websites im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.familienberatung.gv.at.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.1.2 (2021-08) und den "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web (WCAG 2.1) AA" vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

Dynamische Inhalte - Beratungsstelle (Suche): Die Suche nach Beratungsstellen und das Filtern der Ergebnisse liefern unmittelbar die Suchergebnisse in der Seite Beratungsstellen. Der Tastaturfokus steht im Anschluss allerdings am Beginn der Seite beziehungsweise im Filter-Bereich. 
Screenreader-Benutzer können direkt das Suchergebnis über die Überschrift "(Anzahl) Beratungsstellen in (Bundesland/Ort)" (h2) erreichen. 

Dynamische Inhalte - Themenseite filtern: Die Auswahl eines Filters ändert unmittelbar die Anzeige der Themen. Der Tastaturfokus steht im Anschluss allerdings am Beginn der Seite. 
Screenreader-Benutzer können direkt den geänderten Bereich über die Überschrift "Themen" (h1) erreichen, den Filterblock über die Überschrift "Nach Themen filtern".

Einige Schaltflächen und Seitenbereiche sind nicht in der Dokumentensprache beschrieben beziehungsweise beschriftet und nicht mit dem jeweiligen Sprachcode versehen. Einige andersprachige Texte sind nicht mit dem Sprachcode versehen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 3.1.2 (Sprache von Teilen) verletzt. Die Texte werden in Kürze überarbeitet.

Die deutschsprachigen Inhalte der Beratungsstellen in den englischen Webseiten sind nicht mit dem Sprachcode versehen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 3.1.2 (Sprache von Teilen) verletzt. 

Einige Inhalte sind nicht entsprechend ihrer Struktur codiert (Aufzählungen, Listen, Überschriftengliederung). Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 1.3.1 (Info und Beziehungen) nicht erfüllt. Einige Seiten enthalten am Ende des Inhaltsbereichs noch Überschriften falscher Gliederungsebenen (h4). Die Seiten werden in Kürze überarbeitet.

Inhalt außerhalb von landmarks: Die visuell versteckte Seitenüberschrift (h1) auf der Suchergebnisseite (Beratungsstellen) ist außerhalb des Inhaltsblock (main). Der Link zur englischsprachigen Website ist direkt nach dem Block "Seitenbereiche" erreichbar.

Die Startseite enthält nach der Seitenüberschrift (h1) 6 Fotos im Karussell, die in einem größeren Zeitabstand automatisch abwechselnd angezeigt werden. Screenreader-Benutzer erhalten dabei keine Information über geänderte Inhalte. 

Einige, vorwiegend ältere PDF-Dokumente und Office-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt. Für neue Dokumente bemühen wir uns, diese vor Veröffentlichung barrierefrei nach WCAG 2.1 und PDF/UA-konform aufzubereiten. 

b) Unverhältnismäßige Belastung

Die interaktive Landkarte (Beratungsstellen) als alternative Darstellung der Suchergebnisse nach Beratungsstellen ist nicht barrierefrei benutzbar und ist für Screenreader-Benutzer ausgeblendet.

c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

Inhalte von Dritten, die nicht im Einflussbereich des Bundeskanzleramtes liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 30. Juni 2022 erstellt.

Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form eines Selbsttests nach EN 301 549 V3.2.1 (2021-03), damit nach WCAG 2.1 AA. Überprüft wurden stichprobenartig die Startseite, die Themenübersichtsseite und eine Themenseite, die Suche nach Beratungsstellen sowie das Suchergebnis und die Detailseite einer Beratungsstelle. Nicht explizit getestet wurde bislang die mobile Version.

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen.
Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an online@bka.gv.at mit dem Betreff "Meldung einer Barriere in der Website familienberatung.gv.at". Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.

Kontakt:
Bundeskanzleramt
Referat I/12/b – Websites des Bundeskanzleramtes
E-Mail: online@bka.gv.at

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Kontaktformular der Beschwerdestelle

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren

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