Zwei Kinder umarmen einen Mann. Sie sehen traurig aus.

Besuchsbegleitung bei Trennung der Eltern

Minderjährige Kinder sollen trotz Trennung der Eltern
regelmäßigen Kontakt zu beiden Elternteilen haben.
Dafür gibt es Besuchsbegleitungen.
Sie werden oft gerichtlich angeordnet.

Meist ist es der Vater,
der nach der Trennung ein Besuchsrecht hat.
Manchmal darf er das eigene Kind aber nicht allein sehen.
Eine dafür ausgebildete neutrale Person muss dabei anwesend sein.

Alexandra Raninger macht solche Besuchsbegleitungen.
Sie erklärt:
Der betroffene Elternteil muss sich selbst
um diese Form der Kontaktmöglichkeit kümmern.
Das Gericht prüft dann den Fall und legt zum Beispiel fest:
Der Vater darf das Kind etwa alle 2 Wochen für 2 Stunden sehen.
Davor wird mit allen Beteiligten gesprochen:
Mutter, Vater und Kind.

Die Treffen finden dann in neutralen Räumlichkeiten statt,
zum Beispiel in einer Beratungsstelle.
Die Herausforderung ist,
das Vertrauen des Kindes zu gewinnen.
Bis zum 14. Lebensjahr müssen Kinder
oft auch gegen ihren Willen an solchen Treffen teilnehmen.

Die Beraterin sagt:
Die Elternteile oder auch Großeltern benehmen sich
bei begleiteten Terminen meist sehr gut.
Sie wissen, dass die Besuchsbegleiterin danach
einen Bericht verfassen muss.

Oft ist es nach einigen Terminen möglich,
das Kind auch allein zu treffen.
Das funktioniert aber nicht immer gut.
Leider kommt es dabei manchmal zu Vorfällen, sagt Raninger.
Dann muss wieder eine Besuchsbegleitung dabei sein.

Besuchsbegleitungen kosten Geld

Eine Stunde Besuchsbegleitung kostet zum Beispiel 45€.
Dazu können auch noch Fahrtkosten kommen.
Wer die Kosten übernimmt,
muss vor Beginn der Besuchsbegleitung abgeklärt werden.  
Familien mit geringem Einkommen können sich
an eine Beratungsstelle wenden,
die durch das Sozialministerium gefördert ist.
Diese Stelle kann die Kosten übernehmen.
Nähere Informationen finden Sie unter dem unten stehenden Link.

Wenn Sie eine Besuchsbegleitung benötigen
und dazu Hilfe und Beratung brauchen,
können Sie sich zu einem kostenfreien Gespräch
an eine entsprechende österreichische Familien-Beratungsstelle wenden.

Unsere Interviewpartnerin

Mag.a Alexandra Raninger ist Juristin,
diplomierte Mediatorin und diplomierte Lebens- und Sozialberaterin.
Sie ist Beraterin und Geschäftsführerin bei Nora –
Beratung für Frauen und Familien. 

NORA Beratung für Frauen und Familien
Schlosshof 6/2
5310 Mondsee
Webseite der Familienberatungsstelle Nora

Webseite Sozialministerium zum Thema Besuchsbegleitung

Das Interview wurde im September 2021 geführt.

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